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Informationen über die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung

Der Gesetzgeber verpflichtet uns Sie auf folgende Entsorgungsvorschriften, -Gesetze und Richtlinien hinzuweisen:

Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien

Im Lieferumfang vieler Elektrogeräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen verwendet werden. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf diese Verordnung hinzuweisen. Bitte entsorgen Sie die verbrauchten Batterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben (siehe BattV §7), kostenlos an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.

Die Entsorgung über den Hausmüll ist ausdrücklich verboten und gefährdet unsere Umwelt.

Von uns erhaltene Batterien können Sie uns unentgeltlich zurückgeben, oder ausreichend frankiert per Post zurückschicken.

Diese Zeichen finden Sie auf
schadstoffhaltigen Batterien und Akkus:
 
 


Batterie/Akku
enthält Blei
 
Batterie/Akku
enthält Cadmium
 
Batterie/Akku
enthält Quecksilber

 

Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektrogeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Sollten Sie uns das bei uns erworbene Gerät zurückgeben wollen, so senden Sie dieses ausreichend frankiert zu. Wir entsorgen das Gerät fachgerecht. Die Portokosten sind von Ihnen zu tragen.

Auch ist der Vertrieb von Elektrogeräten nur noch zulässig, wenn deren Hersteller offiziell registriert sind.
Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass Elektrogeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme für Elektrogeräte zu entsorgen sind.
Elektrogeräte, die von dieser Regelung betroffen sind, sind mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichnet.



Rücknahme von Verpackungsmaterialien

SATDiscounter.com ist einem lizenzierten Entsorgungsunternehmen angeschlossen.
Der gesetzlichen Verordnung entsprechend, haben wir eine Lizenz beim dualen System erworben. Sie können Ihre Verpackungen daher, wie gewohnt, über den blauen Eimer oder den gelben Sack etc. entsorgen. Eine Rückholpflicht entfällt somit laut Verpackungsverordnung, Novelle 5.

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